Wir vertreten Versicherungsnehmer und Versicherer im weiten Feld des Versicherungsrechts.
Das Versicherungsrecht unterscheidet zwischen den sogenannten Sachversicherungen wie Gebäude-, Hausrat-, Einbruch- und Diebstahlversicherung und den privaten Personenversicherungen, wozu Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören. Auch der Bereich der Pflichtversicherung sowie die private und betriebliche Haftpflichtversicherung zählen zum Fachgebiet des Versicherungsrechts.
Herr Rechtsanwalt Frank Laudam hat bereits den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung zum Versicherungsrecht mit Erfolg absolviert.